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Version KFZ-Tiny-1.0.0-2026-09-01 · Stand 01.09.2026

Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

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ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (EULA)
Nutzungsbedingungen für die Software KFZ-Tiny
Version: KFZ-Tiny-1.0.0-2026-09-01
Stand: 01.09.2026
Gültig ab: 01.09.2026

Vertragspartner und Anbieter:
Kevin Wenisch, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung KFZ-Tiny
Gasse 38
37318 Uder
Deutschland
Telefon: +49 15679 822519
E-Mail: info@kfz-tiny.de
Website: https://kfz-tiny.de

1. Gegenstand und Verhältnis zu den AGB

1.1 Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der Software KFZ-Tiny. Der Erwerb der Lizenz, Preis, Vertragsschluss, Widerruf, Zahlungsabwicklung und gesetzliche Mängelrechte richten sich ergänzend nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

1.2 Die EULA wird vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und im Kaufprozess einbezogen. Im Installer wird die maßgebliche Fassung erneut angezeigt beziehungsweise zur Annahme bereitgestellt.

1.3 Der Erwerb der Version 1.0 ist nach Maßgabe der AGB auf Kunden mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz und Rechnungsanschrift in Deutschland beschränkt. Eine wirksam erworbene Lizenz wird nicht allein dadurch unzulässig, dass sich das lizenzierte Gerät vorübergehend außerhalb Deutschlands befindet.

2. Einräumung des Nutzungsrechts

2.1 Mit wirksamem Erwerb und erfolgreicher Aktivierung erhält der Lizenznehmer für die Dauer der aktiven Lizenz ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an KFZ-Tiny im nachfolgend beschriebenen Umfang.

2.2 Das Nutzungsrecht gilt für einen lizenzierten Windows-PC. Mehrere Personen dürfen die Software nacheinander auf diesem einen lizenzierten Gerät verwenden. Das Nutzungsrecht ist nicht als gleichzeitige Mehrgeräte-, Netzwerk-, Floating- oder Cloudlizenz ausgestaltet.

2.3 Hobby- und Gewerbemodus dürfen auf dem lizenzierten Gerät im Rahmen der jeweils bereitgestellten Funktionen genutzt werden.

3. Aktivierung und Gerätebindung

3.1 Die Nutzung der Vollversion setzt eine erfolgreiche Aktivierung mit einem gültigen Aktivierungscode voraus. Der Code ist dem erworbenen Nutzungsrecht zugeordnet und darf nicht zur unbefugten Aktivierung weiterer Geräte weitergegeben oder vervielfältigt verwendet werden.

3.2 Die Aktivierung bindet die Lizenz an einen aus technischen Hardwaremerkmalen abgeleiteten Gerätefingerabdruck. Einzelheiten der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

3.3 Ein PC- oder Hardwarewechsel kann eine neue Gerätebindung erforderlich machen. Ein Gerätewechsel wird über den vorgesehenen Supportprozess geprüft. Bei Genehmigung kann eine Ersatzaktivierung für die verbleibende Lizenzlaufzeit bereitgestellt werden.

4. Zulässige Nutzung und Vervielfältigung

4.1 Der Lizenznehmer darf KFZ-Tiny im vertraglich vereinbarten Umfang installieren, starten und nutzen.

4.2 Die Erstellung einer Sicherungskopie ist zulässig, soweit sie zur Sicherung der berechtigten Nutzung erforderlich ist oder gesetzlich gestattet werden muss.

4.3 Nicht gestattet sind insbesondere die unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung der Software, die Vermietung oder gewerbsmäßige Überlassung an Dritte, die Weitergabe von Aktivierungscodes zur Mehrfachnutzung sowie die Nutzung derselben Ein-PC-Lizenz auf mehreren Geräten, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.

4.4 Eine Übertragung oder Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich zwingend gestattet ist oder KFZ-Tiny ihr ausdrücklich zustimmt. Soweit eine rechtlich zulässige Übertragung erfolgt, darf der bisherige Nutzer keine unzulässige Kopie oder parallele Nutzung zurückbehalten.

5. Schutzmechanismen und unzulässige Umgehung

5.1 Es ist untersagt, Aktivierungs-, Lizenz-, Integritäts- oder Laufzeitmechanismen gezielt zu umgehen, zu manipulieren oder zu verfälschen. Dies umfasst insbesondere die bewusste Veränderung von Lizenzdaten, Aktivierungsinformationen oder der Systemzeit mit dem Zweck, eine Lizenz- oder Laufzeitprüfung zu umgehen.

5.2 Ebenso unzulässig ist die gezielte Manipulation geschützter Programmdateien oder technischer Prüfmechanismen mit dem Zweck, eine nicht erworbene Nutzung zu ermöglichen.

5.3 Gesetzlich zwingend zulässige Handlungen bleiben unberührt. Insbesondere werden Rechte zur Beobachtung, Untersuchung oder zum Testen des Programms und zur Dekompilierung für die Herstellung von Interoperabilität nicht ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

6. Laufzeit

6.1 Die Lizenzlaufzeit beträgt zwölf Monate und beginnt mit der ersten erfolgreichen Aktivierung. Die Bereitstellung des Aktivierungscodes kann zeitlich vor der Aktivierung liegen.

6.2 Für im Rahmen von Version 1.0 erworbene Aktivierungscodes ist keine gesonderte Erstaktivierungsfrist vorgesehen, soweit beim Kauf nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.3 Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Eine Verlängerung erfordert einen neuen Erwerb beziehungsweise einen gesonderten Verlängerungsvorgang.

6.4 Nach Ablauf der Lizenz wird die normale Programmnutzung gesperrt. Lokale Fach- und Werkstattdaten werden dadurch nicht automatisch gelöscht.

7. Updates und neue Versionen

7.1 Während einer aktiven Lizenz darf der Lizenznehmer die für diese Lizenz regulär bereitgestellten Updates verwenden. Soweit während der aktiven Laufzeit eine neue Hauptversion regulär für Bestandskunden freigegeben wird, darf sie im Rahmen der aktiven Lizenz genutzt werden.

7.2 Erforderliche Sicherheits- und sonstige gesetzlich geschuldete Aktualisierungen bleiben hiervon unberührt. Der Lizenznehmer soll bereitgestellte erforderliche Updates zeitnah installieren und die hierzu erteilten Hinweise beachten.

8. Lokale Daten und Sicherung

8.1 Die produktiven Fach- und Werkstattdaten werden nach dem vorgesehenen Produktmodell lokal auf dem Nutzer-PC gespeichert. Eine automatische Übertragung dieser Daten an den Lizenzserver findet nicht statt.

8.2 Der Lizenznehmer soll regelmäßig Sicherungen erstellen und die vorhandenen Backup- und Wiederherstellungsfunktionen verwenden. Dies berührt gesetzliche Ansprüche wegen technischer Mängel der Software nicht.

9. Gewerbliche Nutzung und Verantwortung für Inhalte

9.1 Die gewerbliche Nutzung im dafür vorgesehenen Modus ist innerhalb der aktiven Ein-PC-Lizenz zulässig.

9.2 KFZ-Tiny stellt technische Verwaltungs- und Rechnungsfunktionen bereit, ersetzt jedoch keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Der Lizenznehmer ist für die sachliche Richtigkeit der von ihm eingegebenen Unternehmens-, Kunden-, Steuer-, Preis- und Leistungsangaben verantwortlich.

9.3 Gesetzliche Mängelrechte wegen technischer Fehler von KFZ-Tiny bleiben unberührt.

10. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte

10.1 Die Software, ihr Quell- und Objektcode, Gestaltung, Dokumentation und sonstige geschützte Bestandteile unterliegen den jeweils anwendbaren Schutzrechten. Durch die Lizenz wird kein Eigentum an diesen Schutzrechten übertragen.

10.2 Der Lizenznehmer erhält ausschließlich die in dieser EULA und durch zwingendes Gesetz eingeräumten Nutzungsrechte.

11. Beendigung des Nutzungsrechts bei Rückabwicklung

11.1 Wird der zugrunde liegende Kaufvertrag wirksam und endgültig vollständig rückabgewickelt und der Kaufpreis vollständig erstattet, endet das daraus abgeleitete Nutzungsrecht, soweit nicht zwingendes Recht oder die konkrete Rückabwicklung etwas anderes erfordert.

11.2 Offene Zahlungsstreitigkeiten oder lediglich vorläufige Providerereignisse führen nicht allein zu einem automatischen Erlöschen des Nutzungsrechts.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherrechte. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie anwendbar sind.

12.2 Soweit diese EULA keine Regelung enthält, gelten die AGB und die gesetzlichen Vorschriften.